NPO-Infos
Vereinsmitgliedschaft
Aktives Mitgestalten
Durch schriftliches Beitrittsgesuch, das Bezahlen des jährlichen Vereinsbeitrags mittels Banküberweisung und entsprechendem Vermerk bzw. bar am Vereinssitz, oder durch das Ankreuzen "x Mitglied" auf einem unserer vorgedruckten Einzahlungsscheine, erwerben Sie die Vereinsmitgliedschaft. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich verpflichten, den Vereinszweck zu unterstützen. Vorbehalten bleibt § 3 Bst. b der Vereinsstatuten.
Sie erhalten die Statuten zusammen mit der Mitglied-Nummer zugesandt und sind ab dato an den Mitgliederversammlungen stimmberechtigt. Mit dem Bezahlen des Vereinsbeitrags wird Ihnen auch das Vereinsmagazin "Rundschreiben" zwei- bis dreimal jährlich zugestellt. Es informiert Sie über die Vereinsaktivitäten, die Arbeitseinsätze unserer Delegationen in Siebenbürgen - und die Jahresrechnung. ||||
Ansätze:
Mit dem Beitritt sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand möglich. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch auf das Ende des Kalenderjahres, wenn der Vereinsbeitrag während zweier Jahre nicht beglichen worden ist.
Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft,
die Sie hier beantragen können >>